Am Samstag den 10. Februar besuchten Vertreter aus dem Vorstand und der Aufzuchtanlage des FV Werdenberg das neu erstellte Fischereizentrum des Kanton St. Gallen in Steinach. An einer zwei stündigen Besichtigung wurden uns von Marcel Zottele die baulichen, technischen und betrieblichen Abläufe des neu erstellten Zentrums vorgestellt und kompetent erklärt. Es beeindruckten vor allem die Räume mit den Zugergläsern, den Langstrom sowie Rundstrombecken. Auch der Aussenbereich mit den Becken für die Elterntiere und Jungfische hatte eine beachtliche Grösse. Den Abschluss der Begehung machte die Besichtigung des neu erstellten Bootshauses, welches sich baulich, harmonisch in die Umgebung einfügt.
Weiterlesen: Besichtigung des Fischereizentrum des Kanton St.Gallen
- keine Widerhaken
- gefangene Fische sofort in die Statistik eintragen
- Innereien, Angelschnüre und sonstigen Abfall mitnehmen und nicht in den Gewässern,
öffentlichen Abfalleimern oder am Ufer entsorgen
- Fischen ohne gültigem Patent wird polizeilich verzeigt!
- In fliessenden Gewässern dürfen keine Mehrfachhaken mehr verwendet werden !NEU!
Bitte beachtet das Fahrverbot an den Vereinsgewässern, die Polizei verhängt Bussen
Vielen Dank für Euer Verständnis
Vorstand Fischereiverein Werdenberg
Petri Heil
Bitte beachtet ab Saisoneröffnung die folgende Änderung in den aktualisierten Fischereivorschriften:
Art. 8 Abs. 2c: In fliessenden Gewässern dürfen keine Mehrfachhaken mehr verwendet werden (ausgenommen im Alpenrhein)
Dieser neue Artikel hat Gültigkeit für alle Fliessgewässer (WBK und Kiessämmler). Im Voralpsee sind Mehrfachhaken erlaubt.
Zusätzlich wurde an der HV 2019 abgestimmt, dass das Fischen von Brücken ab sofort verboten sind.